Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Seit 1981 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Ich berate und vertrete meine Mandanten kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Durch meine Fachanwaltstätigkeit im Familenrecht bin ich immer auf dem neuesten Stand des Wissens. Meine weiteren Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Erbrecht, im Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, sowie im Vertragsrecht und Forderungseinzug.
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